Zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Der Pfarr­ver­ein begrüßt das neue Kir­chen­ge­setz zum Schutz vor
sexua­li­sier­ter Gewalt aus­drück­lich und dankt den Betei­lig­ten für die Erar­bei­tung.
Das neue Gesetz sorgt für Sicher­heit in unse­ren Gemein­den und kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen und schützt Men­schen vor poten­ti­el­len Tätern und Täte­rin­nen. Zugleich schützt es die­je­ni­gen, die in der Kir­che haupt­amt­lich oder ehren­amt­lich arbei­ten, indem es zur Erar­bei­tung von Schutz­kon­zep­ten ver­pflich­tet und die Schu­lung aller Mit­ar­bei­ten­den in der Kir­che zum The­ma Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt vor­sieht. Das neue Gesetz hilft den Gemein­den und kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen, ihre Ver­ant­wor­tung wahr­zu­neh­men gegen­über Men­schen, die sich voll
Ver­trau­en an sie wen­den. So trägt es dazu bei, dass unse­re Kir­che als Gan­ze ein
siche­rer Ort wird.

Der Vor­stand des Pfarrvereins