Zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Der Pfarr­ver­ein begrüßt das neue Kir­chen­ge­setz zum Schutz vorsexua­li­sier­ter Gewalt aus­drück­lich und dankt den Betei­lig­ten für die Erar­bei­tung.Das neue Gesetz sorgt für Sicher­heit in unse­ren Gemein­den und kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen und schützt Men­schen vor poten­ti­el­len Tätern und Täte­rin­nen. Zugleich schützt es die­je­ni­gen, die in der Kir­che haupt­amt­lich oder ehren­amt­lich arbei­ten, indem es zur Erar­bei­tung von Schutz­kon­zep­ten … Wei­ter­le­sen