Die Mitgliederversammlung hat 2014 beschlossen:
Ab dem 01.01.2015 wird das bisherige Beitragssystem mit festen Beiträgen auf eine Koppelung an das Bruttogrundgehalt/Ruhegehalt umgestellt. Jedes Mitglied zahlt einen Monatsbeitrag, der 0,25% seines Bruttogrundgehaltes/Ruhegehaltes beträgt.
Sonderregelung für Pfarrer/Pfarrerinnen im Ruhestand
Beschluss des Vorstands am 23.1.2017:
Zur Vereinfachung erhebt der Pfarrverein die Beiträge für Ruheständlerinnen und Ruheständler in ganzen Euro-Beträgen. Dabei entspricht der festgelegte Satz folgender Regelung: Bei Pensionsanspruch eines Ruhegehaltes von A14 monatlich 9 Euro, bei A13 monatlich 8 Euro.
Bei Nichterreichen des Höchstruhegehaltssatzes (71,75%) sind 0,25% des erdienten Ruhegehalts abzuführen. Bitte errechnen Sie selbst den konkreten Betrag, runden ihn auf volle Euro auf bzw. ab und tragen ihn auf dem Ihnen zugesandten Formular ein.