Der Pfarrverein begrüßt das neue Kirchengesetz zum Schutz vor
sexualisierter Gewalt ausdrücklich und dankt den Beteiligten für die Erarbeitung.
Das neue Gesetz sorgt für Sicherheit in unseren Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen und schützt Menschen vor potentiellen Tätern und Täterinnen. Zugleich schützt es diejenigen, die in der Kirche hauptamtlich oder ehrenamtlich arbeiten, indem es zur Erarbeitung von Schutzkonzepten verpflichtet und die Schulung aller Mitarbeitenden in der Kirche zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt vorsieht. Das neue Gesetz hilft den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen, ihre Verantwortung wahrzunehmen gegenüber Menschen, die sich voll
Vertrauen an sie wenden. So trägt es dazu bei, dass unsere Kirche als Ganze ein
sicherer Ort wird.
Der Vorstand des Pfarrvereins