Mitglieder des Vorstandes
Damit Sie sich ein besseres Bild vom Pfarrverein machen können, möchten wir uns Ihnen hiermit etwas näher vorstellen. Wir alle haben uns die Frage gestellt: Was gefällt mir am Pfarrberuf? Was stört mich manchmal? Was fällt mir ein, wenn ich an die nächsten zehn Jahre Kirche denke? Warum arbeite ich im Pfarrverein mit? Klicken Sie auf die Bilder und erfahren Sie unsere Antworten.
1. Vorsitzender
Tel.: 02 51 – 92 85 96 94
2. Vorsitzender und Schriftführer
Tel.: 0 23 39 / 45 81
Kassenführer
Tel.: 0178 67 40 343
Tel.: 02 31 / 99 33 72 12
Tel.: 0 2 3 31 / 973001
Tel.: 0 57 31 / 2 09 89
Tel. 02041 77 35 517
Tel.: 05 21 / 8 23 13
Tel. 0151 – 43180625
Foto: Volker Wiciok
Tel. 0151 2725 7636
Der Vorstand des Pfarrvereins (PV) nimmt die Rechts- und Personalvertretung gegenüber der Kirchenleitung und dem Landeskirchenamt wahr. Grundlage ist der Beschluss der Kirchenleitung vom 23. Februar 1984 und der Beschluss der Landessynode vom Herbst 1986, in dem die Aufgaben im einzelnen konkretisiert werden (Kirchliches Amtsblatt Nr. 3 vom 21. Mai 1985, Seite 71).
Der Vorstand des PV wird über Gesetzesvorhaben der Landeskirche, die das Pfarrdienstrecht betreffen, informiert und um Stellungnahme gebeten, bevor die Landessynode gesetzliche Regelungen trifft.
Mitglieder des Vorstandes sind auf Wunsch der Betroffenen als Beistand und Berater in dienstrechtlichen Angelegenheiten tätig.
In seiner Tätigkeit wird der Vorstand von den Vertretern der Kirchenkreise unterstützt.