Büchergeld für westfälische Studierende mit dem Ziel Pfarramt
Der Pfarrverein zahlt im Jahr 2018 auf Antrag ein Büchergeld in Höhe von 150€ pro Semester für auf der Liste der westf. Theologiestudierenden eingetragene Theologiestudierende.
Dies gilt für die Dauer der Regelstudienzeit. Die Höhe der Förderung kann jedes Jahr angepasst werden.
Als Nachweis dient die Kopie der Studienbescheinigung(en).
Büchergeld wird ausschließlich an Pfarrvereinsmitglieder gezahlt.
Studierende der Evangelischen Theologie können die kostenfreie Mitgliedschaft beim westfälischen Pfarrverein beantragen, wenn sie beabsichtigen, Pfarrerin bzw. Pfarrer der westfälischen Landeskirche zu werden. Dies geschieht durch Eintrag auf die Studierendenliste der Landeskirche. Die vom Landeskirchenamt bescheinigte Eintragung wird als Kopie dem Pfarrverein vorgelegt.
Die kostenfreie Mitgliedschaft geht mit Beginn des Vikariats in die ordentliche Mitgliedschaft über; dann wird durch die Landeskirche der Mitgliedsbeitrag über die Gehaltsabrechnung eingezogen.
Beschluss der Vorstandssitzung am 11. September 2017 und der Vorstandssitzung vom 15.1.2018