Vorstand

Mitglieder des Vorstandes

Damit Sie sich ein bes­se­res Bild vom Pfarr­ver­ein machen kön­nen, möch­ten wir uns Ihnen hier­mit etwas näher vor­stel­len. Wir alle haben uns die Fra­ge gestellt: Was gefällt mir am Pfarr­be­ruf? Was stört mich manch­mal? Was fällt mir ein, wenn ich an die nächs­ten zehn Jah­re Kir­che den­ke? War­um arbei­te ich im Pfarr­ver­ein mit? Kli­cken Sie auf die Bil­der und erfah­ren Sie unse­re Antworten.

Der Vor­stand des Pfarr­ver­eins (PV) nimmt die Rechts- und Per­so­nal­ver­tre­tung gegen­über der Kir­chen­lei­tung und dem Lan­des­kir­chen­amt wahr. Grund­la­ge ist der Beschluss der Kir­chen­lei­tung vom 23. Febru­ar 1984 und der Beschluss der Lan­des­syn­ode vom Herbst 1986, in dem die Auf­ga­ben im ein­zel­nen kon­kre­ti­siert wer­den (Kirch­li­ches Amts­blatt Nr. 3 vom 21. Mai 1985, Sei­te 71).

Der Vor­stand des PV wird über Geset­zes­vor­ha­ben der Lan­des­kir­che, die das Pfarr­dienst­recht betref­fen, infor­miert und um Stel­lung­nah­me gebe­ten, bevor die Lan­des­syn­ode gesetz­li­che Rege­lun­gen trifft.
Mit­glie­der des Vor­stan­des sind auf Wunsch der Betrof­fe­nen als Bei­stand und Bera­ter in dienst­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten tätig.
In sei­ner Tätig­keit wird der Vor­stand von den Ver­tre­tern der Kir­chen­krei­se unterstützt.