Mitgliedsbeitrag

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung hat 2014 beschlossen:
Ab dem 01.01.2015 wird das bis­he­rige Bei­trags­sys­tem mit fes­ten Bei­trä­gen auf eine Kop­pe­lung an das Bruttogrundgehalt/Ruhegehalt umge­stellt. Jedes Mit­glied zahlt einen Monats­bei­trag, der 0,25% sei­nes Bruttogrundgehaltes/Ruhegehaltes beträgt.

Son­der­re­ge­lung für Pfarrer/Pfarrerinnen im Ruhestand

Beschluss des Vor­stands am 23.1.2017:

Zur Ver­ein­fa­chung erhebt der Pfarr­ver­ein die Bei­trä­ge für Ruhe­ständ­le­rin­nen und Ruhe­ständ­ler in gan­zen Euro-Beträ­gen. Dabei ent­spricht der fest­ge­leg­te Satz fol­gen­der Rege­lung: Bei Pen­si­ons­an­spruch eines Ruhe­ge­hal­tes von A14 monat­lich 9 Euro, bei A13 monat­lich 8 Euro.

Bei Nicht­er­rei­chen des Höchst­ru­he­ge­halts­sat­zes (71,75%) sind 0,25% des erdien­ten Ruhe­ge­halts abzu­füh­ren. Bit­te errech­nen Sie selbst den kon­kre­ten Betrag, run­den ihn auf vol­le Euro auf bzw. ab und tra­gen ihn auf dem Ihnen zuge­sand­ten For­mu­lar ein.