Anrechnung von Feiertagen bei der Abrechnung von Urlaubsansprüchen

Zur Anrech­nung von Fei­er­ta­gen bei der Abrech­nung von Urlaubs­an­sprü­chen gilt seit Janu­ar 2018 Fol­gen­des: Der Dienst an einem evan­ge­li­schen Fei­er­tag führt nicht zu einem Anspruch einer evan­ge­li­schen Pfar­re­rin oder eines evan­ge­li­schen Pfar­rers auf einen frei­en Tag als Aus­gleich. Evan­ge­li­sche Fei­er­ta­ge sind für Pfar­re­rin­nen und Pfar­rer Arbeits­ta­ge, da Ver­kün­di­gung und Seel­sor­ge an die­sen Tagen ihr Beruf ist. … Wei­ter­le­sen